Autorenvereinbarung für Veröffentlichungen im Magazin "Freiraum"
§ 1
Der vom Autor/von der Autorin eingereichte Beitrag erscheint in der gedruckten sowie digitalen Ausgabe des freiraum; ausgewählte Beiträge werden darüber hinaus auf der Webseite des VSA veröffentlicht. Der Autor/die Autorin stimme diesen Nutzungen zu und räumt dem VSA e.V. als Herausgeber die hierfür erforderlichen Rechte ein.
§ 2
Der Autor/die Autorin verzichtet auf ein Honorar.
§ 3
Der Autor/die Autorin versichert, dass er/sie berechtigt ist, über das Urheberrecht am eingereichten Werk zu verfügen, oder gegebenenfalls die entsprechenden Rechte eingeholt habe. Ferner versichert der Autor/die Autorin, dass er/sie bisher keine dieser Rechtseinräumung widersprechende Verfügung getroffen hat, d.h. das Werk weder ganz noch teilweise einem Dritten in Verlag gegeben hat, oder dass das Werk auf andere Art mit seinem/ihrem Wissen veröffentlicht worden ist. Davon ausgenommen sind die Grafiken und Abbildungen, für welche der Autor/die Autorin die Abdruckgenehmigungen eingeholt hat. Der Autor/die Autorin versichert, dass hinsichtlich der Verwendung der Abbildungen und Grafiken keine Ansprüche Dritter verletzt werden. Bietet der Autor/die Autorin dem Herausgeber Grafiken und Abbildungen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht sicher ist, so hat er/sie den Herausgeber darüber und über alle ihm/ihr bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten zu informieren. Ferner versichert die Autorin/der Autor, dass er/sie sich sämtliche Titelschutzrechte für den Titel des Werkes gesichert hat und hier über die Nutzungsrechte verfügt.
§ 4
Der Autor/die Autorin ist verpflichtet, den Herausgeber schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung verbunden ist.
§ 5
Der Autor/die Autorin stellt den Herausgeber von eventuellen Regressorderungen Dritter, die mit Rechteverletzungen verbunden sind, ausdrücklich frei.
§ 6
Der Autor/die Autorin verpflichtet sich, die zur Drucklegung und Veröffentlichung notwendigen Daten und Materialien gemäß den Vorgaben dem Herausgeber zu übergeben. Abweichungen von diesen Vorgaben, die nicht im Vorfeld schriftlich geklärt oder vereinbart worden sind, können zu terminlichen und finanziellen Veränderungen im positiven oder negativen Sinne führen.
§ 7
Der Herausgeber ist berechtigt, Texte abzulehnen, wenn der Autor hinsichtlich ihres Umfangs oder der inhaltlichen Gestaltung den entsprechenden Richtlinien, Verträgen oder Absprachen nicht entspricht und einer Nachbesserung in einer angemessenen Frist nicht nachkommt. Das gleiche gilt, wenn der Autor/die Autorin seinen/ihren Text nicht rechtzeitig abliefert.
§ 8
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Seite unbenommen. Der Herausgeber behält sich ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht für den Fall vor, dass in dem veröffentlichten Text politisch extremistische Positionen, geschichtsverzerrende Elemente, öffentlich anstößige Inhalte oder Verunglimpfungen von Personen enthalten sind. Auch der Verstoß gegen nationale oder internationale Gesetze erlaubt dem Herausgeber die fristlose außerordentliche Kündigung. Der Herausgeber sperrt bzw. löscht in diesem Fall die Online-Publikation. Beendet der Autor/die Autorin das Vertragsverhältnis vorzeitig durch außerordentliche Kündigung nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung, ist der Herausgeber befugt, bei Wirksamwerden der Vertragsbeendigung bereits vervielfältigte, aber noch nicht ausgelieferte Exemplare und/oder der Datenträgerausgabe noch bis zum Ablauf von 60 Tagen nach diesem Zeitpunkt zu verbreiten.
§ 9
Die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung erhobenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, die zur Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Sie dienen allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses und werden vertraulich behandelt. Um die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen zu erfüllen, gibt der Herausgeber diese Daten an seine Vertriebs- und Druckservice-Partner weiter. Der Autor wird darauf hingewiesen, dass er gem. Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt ist, den Herausgeber um Auskunftserteilung zu den in seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Die personenbezogenen Daten werden nach Vertragsbeendigung innerhalb von 30 Tagen in allen Instanzen gelöscht.
§ 10
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.