Promovieren mit der Unterstützung von SOH. Von Henri Weber

Forschung



Seit 2018 bietet SOH, ein anwaltliches Dienstleistungsunternehmen mit insgesamt über 80 hoch engagierten Personen, Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Druckkostenstipendium für ihre rechtswissenschaftliche Dissertation. SOH ist auf nationaler wie internationaler Ebene tätig und berät und vertritt Unternehmen jeder Größenordnung sowie Unternehmer, ebenso wie Freiberufler. Ein Schwerpunkt liegt in der umfassenden Beratung von Familienunternehmen. Im Herbst 2019 wurde Henri Weber, Promotionsstipendiat der FNF, in das Programm von SOH aufgenommen und stellt im Folgenden seine Dissertation vor.

Henri ist seit Frühjahr 2019 Doktorand am Lehrstuhl für globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht bei Professor Dr. Florian Bien und zugleich Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Würzburg am Lehrstuhl von Professor Dr. Schmahl, LL.M.. In seiner Dissertation analysiert er die schiedsgerichtliche Entscheidung kartellrechtlicher Streitigkeiten mit einem besonderen Fokus auf Fragen der Anerkennung oder Vollstreckung von Schiedssprüchen im internationalen Kontext und beleuchtet die Grenzen der Parteiautonomie.


Die Frage nach der objektiven Schiedsfähigkeit kartellrechtlicher Streitigkeiten ist im Laufe des letzten Jahrhunderts sehr unterschiedlich beantwortet worden. Die von Gerhard Wagner als »Feindseligkeit des Kartellrechts gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit« beschriebene Skepsis wurzelte darin, dass ursprünglich Kartelle Schiedsgerichte nutzten, um kartellinterne Streitigkeiten außerhalb staatlichen Einflusses vor einem kartelltreuen Schiedsgericht zu klären. Infolge der Mitsubishi-Entscheidung des U.S. Supreme Court und der Eco Swiss-Entscheidung des EuGH ist die grundsätzliche Schiedsfähigkeit kartellrechtlicher Streitigkeiten heute aber anerkannt.
Im Schiedsverfahren können gleichzeitig Normen verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Rechtsordnungen anzuwenden sein, ein »Herauskontrahieren« aus dem europäischen Kartellrecht durch die Wahl eines außereuropäischen Rechts soll jedoch aufgrund der Einordnung der kartellrechtlichen Vorschriften als Eingriffsnormen nicht möglich sein. Aus verschiedenen, in der Promotion darzulegenden Gründen besteht jedoch das Risiko, dass Schiedsgerichte insbesondere in internationalen Schiedsverfahren die einschlägigen europäischen kartellrechtlichen Vorschriften gar nicht oder unrichtig anwenden, etwa weil der Streit außer den wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen im Binnenmarkt keinen Bezug zur Europäischen Union hat. Die Durchsetzung des europäischen Kartellrechts ist für die liberale marktwirtschaftliche Ordnung im Binnenmarkt aber unerlässlich. Aus diesem Grund bleibt staatlichen Gerichten das Recht zur (nachträglichen) ordre public-Kontrolle von Schiedssprüchen vorbehalten. Diese Konformitätsüberprüfung ist jedoch in einigen Konstellationen problematisch. Als wichtige Konstellation hervorzuheben sind Schiedsverfahren in der Schweiz (z.B. vor dem Court of Arbitration for Sport in Lausanne), weil dort weder das europäische noch das schweizerische Wettbewerbsrecht zum ordre public gezählt wird.

Die Arbeit untersucht im Spannungsverhältnis zwischen Parteiautonomie und Schutz des Wettbewerbs, auf welche Weise in diesen Konstellationen die Durchsetzung des europäischen Kartellrechts sichergestellt werden kann. Die Frage ist von besonderer Relevanz für Wissenschaft und Praxis, da Schiedsklauseln in kartellrechtlich relevanten Verträgen häufig vorkommen. In der Literatur werden die problematischen Konstellationen im Rahmen der internationalen Durchsetzung von Schiedssprüchen bislang höchstens beschrieben, ohne jedoch eine konsistente Lösung zu entwickeln. Das Promotionsvorhaben untersucht u.a. als ein in der Rechtswissenschaft neuer Ansatz, ob in den aufgezeigten Situationen schon die Schiedsfähigkeit der Streitigkeit in geographischer Hinsicht zu beschränken ist. Außerdem wird u.a. erörtert, ob auch bei Annahme der Schiedsfähigkeit die betreffende Schiedsklausel selbst mit europäischem Kartellrecht unvereinbar und daher unwirksam sein kann.

Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass der Parteiautonomie in einer liberalen Rechtsordnung eine herausgehobene Bedeutung zukommt. In einer Synthese wird vermittelnd die Frage aufgeworfen, wie trotz der Bedenken Schiedsverfahren in den besprochenen Konstellationen ermöglicht werden könnten. Insoweit unterbreitet die Arbeit Vorschläge de lege lata und de lege ferenda, um einen dogmatisch konsistenten Beitrag zurrechtswissenschaftlichen Debatte zu leisten. Gleichzeit soll die Arbeit praxistauglich in internationalen Konstellationen die Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung von Schiedsklauseln steigern und für Unternehmen als Leitfaden Klarheit geben hinsichtlich der Frage, welche potentiellen kartellrechtlichen Streitigkeiten vor welchem Schiedsgericht geklärt werden können.

SOH-Druckkostenstipendium – jetzt wieder bis 1. September 2020 bewerben!

SOH vergibt jedes Jahr mehrere Druckkostenstipendien für rechtswissenschaftliche Promotionen in Höhe von bis zu 2.500 Euro an junge Doktorandinnen und Doktoranden sowie jene, die am Ende ihres Studiums sind und sich vorstellen können, zu promovieren. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Workshops in Essen. Neben der finanziellen Unterstützung stehen den Promovenden auch Mentoren von SOH zur Seite; eine Mitarbeit in der Kanzlei ist möglich. Bewerbungsfrist für die Teilnahme am diesjährigen Workshop ist der 1. September 2020. Alle Details finden sich auch auf der Webseite des VSA.

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