Erfordernis zu mehr Transparenz bei Intermediären. Von Kaltrina Shala

Forschung



Ob Social-Media-Portale, Internetsuchmaschinen, News-Aggregatoren oder Onlineversandhändler, all diese Dienste haben sich zu einem festen Bestandteil unseres Alltags entwickelt. Sie nehmen eine geradezu unverzichtbare Funktion zwischen Inhalteanbietern, Händlern sowie Dienstleistern einerseits und einer rein technischen Zugangsinfrastruktur andererseits wahr, indem sie ihren Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen vermitteln. In der Rechtswissenschaft werden solche Vermittler deshalb auch als Intermediäre bezeichnet. Den Vermittlungsfunktionen der Intermediäre wiederum liegen Algorithmen zugrunde, anhand derer nach bestimmten Kriterien Inhalte gewichtet, sortiert und den Nutzerinnen und Nutzern letztendlich präsentiert werden.

Intransparente Algorithmen

Die angewendeten Algorithmen gelten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Intermediäre und werden von ihnen grundsätzlich nicht preisgegeben. Darüber hinaus argumentieren viele Intermediäre, dass sie bei einer Offenlegung ihrer Algorithmen sicherheitstechnischen Risiken ausgesetzt wären. So könnten etwa ihre algorithmischen Software-Systeme durch Dritte und insbesondere Mitbewerber manipuliert werden. Zwar bestünde die Möglichkeit zur Schaffung rechtlicher Mechanismen, die den Intermediären die Pflicht auferlegen würden, zumindest die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen zu kennzeichnen sowie den Verlauf algorithmischer Entscheidungsfindungen für die Nutzerinnen und Nutzer in verständlicher Sprache zu erläutern. In der Praxis wäre dies jedoch technisch betrachtet nur begrenzt möglich, da die Intermediäre überwiegend hochkomplexe algorithmische Software-Systeme wie beispielsweise selbstlernende Algorithmen anwenden, deren Verlauf und Entscheidungen nicht einmal die Entwickler dieser sogenannten intelligenten Systeme hinreichend nachvollziehen können. Zudem könnten die User größtenteils ohnehin aus den Informationen zur Funktionsweise algorithmischer Prozesse und Entscheidungsfindungen keinen großen Nutzen ziehen und wohl kaum diskriminierende oder persönlichkeitsgefährdende algorithmische Entscheidungen aufdecken. In Anbetracht dieser Tatsache müssen andere sowohl technisch als auch rechtlich praktikable Mittel und Wege gefunden werden, um algorithmische Entscheidungssysteme transparenter zu gestalten und Intermediäre stärker in die Verantwortung zu nehmen. Mit einer Untersuchung und rechtlichen Analyse der Kriterien, auf denen die algorithmischen Entscheidungsfindungen bei Intermediären beruhen, beabsichtige ich im Rahmen meiner Doktorarbeit erste Ansätze hierfür zu entwickeln.

Kriterien, nach denen Intermediäre für uns bestimmen

In welcher Reihenfolge wir bei Suchanfragen die Ergebnisse von Google, Bing und anderen Suchmaschinen angezeigt bekommen, welche Inhalte uns im Newsfeed von Facebook oder auf Twitter präsentiert werden sowie welche Produkte uns zu welchem Preis bei Amazon angeboten werden, entscheiden Abermillionen von Algorithmen nach bestimmten Kriterien. In gleicher Weise wie die Algorithmen selbst sind auch die Kriterien, nach denen die algorithmische Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten bei Intermediären stattfindet, intransparent. Ein besonderes Augenmerk lege ich deshalb auf die von den Intermediären herangezogenen Kriterien algorithmischer Entscheidungsfindung. Diese Kriterien, welche die Intermediäre selbst setzen und auf denen die algorithmischen Entscheidungsfindungen basieren, tangieren zahlreiche Aspekte und können sich beispielsweise auf das individuelle Surfverhalten, die Interaktionen oder die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer beziehen.

Meinungsmacht der Intermediäre

Gesellschaftlich, politisch und damit möglicherweise auch rechtlich, werden algorithmische Entscheidungen, die auf bestimmten Kriterien beruhen, dann zu einem Problem, wenn anhand dieser Kriterien unter anderem über den Zugang zu sowie den Verbleib der Nutzerinnen und Nutzer auf bestimmten Inhalten von Intermediären entschieden wird. Dies führt dazu, dass die Nutzerinnen und Nutzer das zu sehen bekommen, was ihnen anhand der algorithmischen Sammlung und Auswertung von Surfverhalten, Vernetzungen oder persönlichen Daten zugeordnet wird. Eine solche Personalisierung kann die individuelle und öffentliche Meinungsbildung sowie die Meinungsvielfalt gefährden, indem Intermediäre als private Unternehmen entscheiden, welche Informationen und Meinungen den Usern angezeigt oder ausgeblendet werden. Daher scheint es zum Schutze der Meinungsvielfalt unabdingbar, Regulierungen zu schaffen, die den Intermediären zumindest besondere Pflichten in Hinblick auf die Kennzeichnung, Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit der zentralen Kriterien auferlegen. Dazu zählen zum einen persönlichkeitssensible Kriterien sowie solche, die auf weltanschaulichen, religiösen oder politischen Sichtweisen beruhen. Einen konkreten Fall bilden beispielsweise gesammelte Daten aus sozialen Netzwerken, die in Informationen über die politischen Einstellungen der Nutzer umgewandelt und für politische Meinungsmache missbraucht werden können.

Marktmacht der Intermediäre

Zu der enormen Meinungsmacht, die viele Intermediäre haben, kommt noch die wirtschaftlich dominierende Stellung einiger dieser großen „Internetplayer“ hinzu. Man denke an den Suchmaschinengiganten Google, das bekannteste soziale Netzwerk Facebook oder den umsatzstärksten Onlineversandhändler Amazon, die zunehmend andere Anbieter gleicher oder ähnlicher Dienste verdrängen. Den wirtschaftlichen Erfolg verdanken diese Intermediäre zum einen ihren größtenteils werbefinanzierten Geschäftsmodellen, zum anderen aber auch ihren jeweiligen zugrundeliegenden Such- oder Empfehlungsalgorithmen, die sie stetig weiterentwickeln und verbessern. Dementsprechend befasse ich mich in einem weiteren Teil meines Dissertationsprojektes mit den wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen zu Intermediären. Hierbei soll untersucht werden, ob das bestehende Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht ausreicht, um eventuellen Missbräuchen von Marktmacht entgegenzuwirken. Zudem sollen auch die Prozesse algorithmischer Preisbildung und -koordinierung bei Intermediären, die Handelsdienste anbieten, berücksichtigt werden. Solche Intermediäre sammeln und analysieren persönliche Daten und das Nutz- beziehungsweise Kaufverhalten der User, um personalisierte Produktvorschläge sowie Preise zu unterbreiten. Es ist daher unabdingbar die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um transparente und diskriminierungsfreie algorithmische Entscheidungsfindungen zu gewährleisten, die letztlich auf verständlichen sowie nachvollziehbaren Kriterien beruhen.

freiraum #65