Industriespionage, DDoS-Angriffe und Datenleaks machen Schlagzeilen: In einem spektakulären Fall wurde die digitale Infrastruktur der Justus-Liebig-Universität Gießen im Dezember vergangenen Jahres mehrere Wochen durch eine Cyberattacke lahmgelegt. Auch Unternehmen sehen sich regelmäßig kriminellen Cyber-Angriffen ausgesetzt. Eine erfolgreiche Cyber-Attacke betrifft dabei keineswegs nur die Interessen des angegriffenen Unternehmens sondern auch die der Allgemeinheit, zum Beispiel wenn persönliche User-Daten an die Öffentlichkeit gelangen.
Beim Schutz ihres Unternehmens vor Cyberattacken müssen Geschäftsleiter demnach nicht nur wirtschaftliche Aspekte abwägen, sondern auch Allgemeininteressen und eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen navigieren. Diese hochkomplexe Aufgabe ist mit erheblichen Schadens- und Haftungsrisiken verknüpft.
Ziel der interdisziplinären Tagung "Cybersecurity als Unternehmensleitungsaufgabe" ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen auszuleuchten, die ein Geschäftsleiter bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen muss, die technischen Hintergründe der Cybersecurity zu erschließen und spezifische rechtsdogmatische Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, zu diskutieren. Die Tagung wird auf Seiten der Bucerius Law School von den Wissenschaftlichen Mitarbeitern Marc-Philipp Bittner, Anabel Guntermann, Christoph Benedikt Müller und Darius Rostam organisiert.
Anmeldung
Die Anmeldung ist nur im Webshop der FNF möglich:
Teilnahme am Live-Stream Tag 1
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