Virtuelle Veranstaltung

Hinweisgeberschutz und Strafrecht

7. Nov. 2023 von 19:3020:30
An-/Abmeldefrist 7. Nov. 2023
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Hinweisgeberschutz, betrifft das nicht nur Arbeitsrechtler? Die Antwort ist ein klares „Nein!“

So ist es etwa in vielen Fällen eine Straftat, wenn ein Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse seines Arbeitgebers verrät. Nicht so, wenn der Arbeitnehmer als „Hinweisgeber“ unter dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz zu qualifizieren ist – etwa, wenn er das Geschäftsgeheimnis verrät, um illegale Machenschaften des Arbeitgebers aufzudecken.

Diese und andere spannende Themen zu den Auswirkungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes auf das geltende Strafrecht beleuchtet Altstipendiat Dr. Malte May, Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer, in einem kurzen Vortrag mit anschließender Möglichkeit zum weiteren Austausch.