Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung Anfang Dezember 2018 wird die rechtswissenschaftliche Tagung des Fachkreises Recht des VSA in Kooperation mit der THA 2019 fortgesetzt. Der Call for Papers öffnet bereits am 15. März. Von Julien Duryn

Neuigkeiten

 


Seit seiner Gründung im Sommer 2017 engagieren sich die Mitglieder des Fachkreises Recht des VSA, um dem Thema »Recht« eine strukturelle Grundlage zu geben und somit Stipendiaten und Altstipendiaten über den Rahmen der Stiftung hinaus ein akademisches Forum zu bieten. Dazu wurde erstmals 2018 das Format der Liberalen Rechtstagung, eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Theodor-Heuss-Akademie und dem VSA, ins Leben gerufen.

Als rechtswissenschaftliche Tagung im klassischen Sinne, gibt die sie Juristinnen und Juristen unterschiedlichster akademischer Ausbildungsstände und Fachrichtungen die Möglichkeit, über ein selbst ausgewähltes Thema eine wissenschaftlichen Beitrag zu verfassen und diesen auf der Tagung den anderen Referenten und einem interessierten Plenum vorzustellen und ihn zu diskutieren. Der Beitrag wird zur Tagung in einem Tagungsband veröffentlicht. Auf der Tagung stellen die Autoren ihre Beiträge dann im Hauptprogramm vor.

Ergänzt wird dies durch das Rahmenprogramm, in dem Studierende, Referendare und Young Professionals untereinander und mit Vertretern der juristischen Rechtslandschaft networken, sowie sich über ihre aktuellen Projekte mit Fachkollegen aber auch Fachfremden austauschen können. Der beste Beitrag sowie der beste Vortrag werden am Ende der Liberalen Rechtstagung mit einem attraktiven Preis ausgezeichnet. Zusammen mit einer – vielleicht sogar der ersten – eigenen Veröffentlichung bietet die Liberale Rechtstagung somit neben der großartigen Atmosphäre stipendiatischer und altstipendiatischer Veranstaltungen großes Potential, den eigenen akademischen Werde- gang voranzutreiben.

"Von autonomen Fahren bis zu digitalem Hausfriedensbruch" – Der Auftakt im Dezember 2018

Die Liberale Rechtstagung 2018 widmete sich dem Thema »Digitalisierung«. 16 Juristinnen und Juristen widmeten sich in ihren Beiträgen den unterschiedlichsten Fragen aus allen Rechtsgebieten. Die Themen reichten von der Frage, wie autonomes Fahren aus strafrechtlicher Sicht zu behandeln ist und was sich hinter der Einwilligung nach der DSGVO verbirgt bis hin, welche Rolle Social Bots im Wahlkampf spielen können oder ob es einen digitalen Hausfriedensbruch gibt.

Schirmherr der Rechtstagung und Laudator der Eröffnung war Dirk Wedel, Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, der am ersten Abend einen Werkstattbericht aus dem Ministerium vortrug und im Anschluss im Plenum aktuelle Fragen der Liberalen Politik diskutierte.

Daneben kamen die Stipendiaten und Altstipendiaten mit namenhaften Vertretern des juristischen Arbeitsmarktes ins Gespräch. So begleiteten Prof. Temming von der Universität Hannover, Prof. Seeliger von Linklaters, Dr. Fürsen von Schmidt, Von der Osten & Huber und Dr. Fiedler die Rechtstagung und tauschten Sich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über wissenschaftliche und privatwirtschaftliche Karrierewege aus.

Den Best Paper Award gewann Robert Welker mit seinem Beitrag über Mensch-Maschine-Analogien bei der Fehlbeurteilung intelligenter Agenten im Recht der Produkt- und Pro- duzentenhaftung. Für einen außerordentlich guten Vortrag über algorithmenbasierte Straftatprognosen in der Eingriffsverwaltung und den Grenzen und Möglichkeiten von »Predictive Policing« wurde Florian Zenner mit dem Best Speech Award ausgezeichnet. Mit einer ausgebuchten Akademie und einem Wochenende voller spannender Vorträge und Diskussionen blicken der Fachkreis Recht und der VSA nun auf ein erfolgreiches neues Konzept zurück und freuen sich auf die kommende Liberale Rechtstagung 2019.

"Quo vadis, Arbeitswelt? – Die Fortsetzung Ende 2019"

Das Fachthema der diesjährigen Liberalen Rechtstagung ist die "Arbeitswelt der Zukunft". Ein grundlegendes Gebiet des deutschen Rechts, das Arbeitsrecht, sah und sieht sich einer steten Veränderung unterworfen, denn so wie seine Akteure stehen auch die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nie still. Doch welchen Einfluss nimmt der gesellschaftliche Wandel mit all seinen technischen Errungenschaften, sozialen und moralischen Entwicklungen auf das Arbeitsrecht?

Eine Frage, die alte Punkte neu aufleben lässt und völlig neue Überlegungen hervorbringt. Künstliche Intelligenzen – wird dadurch der Mensch aus gewissen Sektoren verdrängt? Digitalisierte Arbeitsplätze – welche Rechte und welche Pflichten gehen damit einher? Big Data – welche Auswirkungen kommen auf Personal und Management zu? Diese Punkte stehen beispielhaft für einen Komplex an Themen, die sich rund um die Arbeitswelt der Zukunft ergeben.

"Das 21. Jahrhundert steht für technischen Fort- schritt, höhere Geschwindigkeit und interdisziplinäres Handeln. Auch oder gerade in der Arbeitswelt. Welche Folgen dies bewirkt, ist eine hochaktuelle Frage der Rechtswissenschaft."

Dabei spielt auch die Europäische Union, der Binnenmarkt und darin die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine große Rolle und Arbeitsrecht, soviel ist klar, hat längst eine europäische Perspektive! Auch die politischen Geschehen sind von großem Interesse. Zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Mitgliedstaaten scheidet ein Staat aus der EU aus. Was bedeutet es für den europäischen Arbeitsmarkt, wenn Großbritannien ausscheidet? Doch die diesjährige Tagung soll nicht nur auf das Arbeitsrecht allein beschränkt bleiben. So ergibt sich eine vielfältige Querschnittsmaterie, die zum Beispiel auch das Steuerrecht (Stichwort: Digitalsteuer, Robotersteuer), das Strafrecht (Notwendigkeit eines Unternehmensstrafrechts oder eines Strafrechts für die Folgen des Handelns von Maschinen) und das Staatsrecht (Müssen die Renten- und Sozialsysteme modifiziert werden?) umfassen.

Diese Fragen können als Anregung für einen eigenen Beitrag verstanden werden (auch Teilnehmer der letztjährigen Tagung sind herzlich eingeladen, sich wieder zu bewerben), ausschlaggebend ist jedoch die Motivation, ein juristisches Thema wissenschaftlich zu erarbeiten, welches in den Themenbereich "Arbeitswelt der Zukunft" fällt.

Interessenten und Gasthörer finden alle weiteren Informationen zur Veranstaltung auf der Webseite des VSA. Dort steht auch die Langfassung des Call for Papers zum Download. Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Organisationsteam gerne direkt per E-Mail (fachkreis-recht@vsa-freiheit.org). Diejenigen, die sich außerdem im Fachkreis Recht einbringen möchten, können sich ebenfalls per E-Mail an den Fachkreis wenden.

Sei dabei mit Deinem Thema und Deinem Beitrag – der Call for Papers öffnete am 15. März 2019

Die Liberale Rechtstagung richtet sich an Stipendiaten, Referendare und Berufstätige; eine Mitgliedschaft im VSA ist keine Teilnahmebedingung. Interessierte können dieses Jahr ab dem 15. März 2019 ihre Themenvorschläge einreichen. Wird ein Autor mit seinem Thema ausgewählt, hat er den Sommer über Zeit, seinen Beitrag unter Beachtung der wissenschaftlichen Ansprüche zu verfassen.

Interessierte Gäste der Veranstaltung können sich den Termin der Tagung (29.11.-1.12.19) bereits vormerken. Interessenten können sich auf www.vsa-freiheit.org unter Veranstaltungen für die LRT 2019 registrieren; die offizielle Anmeldung ist dann ab voraussichtlich September via Shop der FNF möglich.

 

freiraum #61