Engagierte Mitglieder im Fachkreis Recht des VSA initiieren ein neues Format zur Unterstützung von Stipendiaten und Altstipendiaten auf deren beruflichen Karriereweg.
Neben der Pflege der Gemeinscha ist die berufliche Vernetzung der Stipendiaten und Altstipendiaten eines der wichtigsten Ziele des VSA, das mit der Gründung der Fachkreise im Sommer 2017 erheblich gestärkt werden konnte. Einer dieser neun Fachkreise widmet sich dem thema "Recht"; ein Thema, das im Umfeld von FNF und VSA bisher etwas stiefmütterlich behandelt wurde. Dank einer Initiative von Fachkreiskoordinator Mirko Wieczorek, der selbst als Richter in Köln tätig ist, fand sich im Herbst 2017 ein Team engagierter Stipendiaten und Altstipendiaten im Fachkreis Recht des VSA zusammen, welches die Idee einer Liberalen Rechtstagung aufgriff und sogleich in die Tat umsetzte. Die Tagung wird nun erstmals im Dezember 2018 in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach stattfinden; sie ist eine Kooperationsveranstaltung von THA und VSA, deren thematischer Input im Wesentlichen vonseiten des Fachkreises bereitgestellt wird. Sie fügt sich in die Strategie des VSA-Vorstands, Stipendiaten und Altstipendiaten auf ihrem beruflichen Karriereweg zu unterstützen.
"Die Liberale Rechtstagung ist eine rechtswissenschaftliche Tagung im klassischen Sinne."
Die Liberale Rechtstagung bietet sowohl die Möglichkeit, selbst einen wissenschaftlichen Beitrag einzu- reichen und vorzustellen, als auch als Gasthörer an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Sie ist eine rechtswissenschaftliche Tagung im klassischen Sinne und richtet sich an aktuelle Stipendiaten sowie an Referendare und Berufstätige; eine Mitgliedschaft im VSA ist keine Teilnahmebedingung. Interessierte können ihre Themenvorschläge ab 1. April einreichen. Wird ihr Thema ausgewählt, haben sie Zeit, im Sommer einen entsprechenden Beitrag zu verfassen, der wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Dieser wird anschließend auch im Tagungsband veröffentlicht. Zudem präsentiert der Referent den Beitrag auf der Tagung selbst, die von einem attraktiven Rahmenprogramm ankiert wird. Dazu zählt unter anderem auch eine Karrieremesse, die Studierende und Young Professionals mit potentiellen Arbeitgebern (beispielsweise Kanzleien) zusammenbringt. Ferner werden der beste Beitrag und der beste Vortrag der Tagung mit einem attraktiven Preis prämiert. So entsteht eine phantastische Atmosphäre des Erfahrungsaustausches und des Netzwerkens.
"Die Digitalisierung hat die Chance, unser Leben und Wirtschaften grundlegend zu verändern. Die juristischen Folgen sind bis heute jedoch weithin ungeklärt."
Das Fachthema der ersten Liberalen Rechtstagung ist "Digitalisierung". Seit Jahren schwirrt dieser Begriff durch Medien und Fachpublikationen, doch erst jetzt beginnen wir langsam die konkreten Auswirkungen dieser technologischen Umwälzung zu verstehen; mithin hat die Digitalisierung die Chance, unser Leben und Wirtschaften grundlegend zu verändern. Die juristischen Folgen sind bis heute jedoch weithin ungeklärt, obwohl die Digitalisierung erheblichen Einfluss auf unser Rechtssystem und Rechtsverständnis hat. Alte Fragen tauchen in neuem Gewand auf und völlig neue Fragen harren ihrer Beantwortung. Dabei sind nicht nur das Zivilrecht, sondern auch Strafrecht und Öffentliches Recht betroffen: Was passiert mit dem digitalen Nachlass? Haben Erben Zugri auf das Facebook-Konto von Verstorbenen? Spielt das postmortale Persönlichkeitsrecht dabei eine Rolle? Wie sind Unfälle selbstfahrender Autos zu bewerten? Zivilrechtlich könnte man neue Pflichtversicherungen einführen, doch wer ist strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn autonomes Fahren zu Todesopfern im Straßenverkehr führt? Was bedeutet Verantwortung und Rechtsklarheit, wenn selbstlernende Algorithmen entscheiden und wir das Ergebnis nicht (mehr) kausal erklären können? Welche Herausforderungen müssen bewältigt werden, wenn die Blockchain unser Vertragsrecht revolutioniert? Diese Liste ließe sich beliebig erweitern; man denke nur an eGovernment, Kryptowährungen, künstliche Intelligenz und Robotik, Smart Home, Smart Factory sowie Arbeit 4.0, Smart Contracts/Legal Tech, um nur einige Stichworte zu nennen. Am 25. Mai 2018 tritt zudem die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Inwieweit verändert sich der Datenschutz dadurch? Wird die Europäische Union ihrem Ziel gerecht, durch die neue Verordnung ein einheitliches hohes Datenschutzniveau zu schaffen und Grundrechte ausreichend zu berücksichtigen? Und nicht zuletzt stellt sich natürlich auch die Frage, wie die Zukunft des Juristen aussehen wird. Denn erstmals prognostizieren Experten, dass die Digitalisierung auch höherqualifizierte Jobs bedrohen könnte.
Diese Punkte sollen Anregungen für Interessenten sein, die bezüglich ihrer Vorschläge und deren Aus- gestaltung indessen weitgehend frei sind – ausschlaggebend ist primär die Motivation, ein selbst gewähltes Thema rechtswissenschaftlich zu durchdringen, welches sich dem Oberthema Digitalisierung zuordnen lässt. Interessenten und Gasthörer finden alle weiteren Informationen auf unserer Webseite unter Veranstaltungen. Dort steht auch die Langfassung des Call for Papers zum Download. Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Organisationsteam gerne direkt per E-Mail (fachkreis-recht@vsa-freiheit.org). Diejenigen, die sich außerdem im Fachkreis Recht einbringen möchten, können sich ebenfalls per E-Mail an den Fachkreis wenden.