Der Call for Papers zur Liberalen Rechtstagung 2021 ist ab sofort noch bis zum 15. Mai geöffnet. Der Fachkreis Recht freut sich auf Eure Beiträge.
Die Liberale Rechtstagung wird vom Fachkreis Recht des Verbandes der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (VSA) gemeinsam mit der Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) ausgerichtet. Sie findet in diesem Jahr vom 10. bis 12. Dezember 2021 wieder zu aktuellen rechtlichen Themen in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach statt. Sie richtet sich an interessierte Juristinnen und Juristen aus allen Tätigkeitsfeldern (Studium, Universität, Referendariat, Anwaltschaft, Unternehmen, Justiz etc.), egal ob aktuelle oder ehemalige Stipendiaten der FNF oder Dritte. Diese sind eingeladen, Beitragsthemen einzureichen und bei Auswahl durch den Fachkreis mit schriftlicher Ausarbeitung im Tagungsband und mündlichem Vortrag auf der Tagung zu präsentieren. Politische Themenveranstaltungen zu interessanten liberalen Fragestellungen an Freitag- und Samstagabend runden die Tagung ab. Zudem wird in der Mittagspause am Samstag eine Karrieremesse stattfinden, die Studierende mit potentiellen Arbeitgebern (bspw. Kanzleien) zusammenbringt. Der beste Beitrag erhält einen Best Paper Award. Der beste Vortrag wird mit einem Best Speech Award prämiert.
Fragen zu Ablauf und Inhalt können an fachkreis-recht@vsa-freiheit.org gerichtet werden.
Der Call for Papers 2021
Interessierte sind in ihren Themenvorschlägen grundsätzlich frei. Die Auswahl der Beiträge erfolgt alleine nach inhaltlicher Qualität der Bewerbung, wenngleich wir auch berücksichtigen müssen, dass sich die Vorträge thematisch gut in Panels einordnen lassen (s.u.).
Bewerbungen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: fachkreis-recht@vsa-freiheit.org. Jeder Bewerbung soll eine kurze inhaltliche Skizze/ein kurzes Exposee (max. 2.000 Zeichen mit Leerzeichen) sowie ein kurzes Curriculum Vitae (ca. 500 Zeichen mit Leerzeichen) beigefügt sein. Auch Teilnehmer vergangener Tagungen sind herzlich eingeladen, sich auch dieses Jahr wieder zu bewerben!
Voraussetzung für die Annahme ist neben der inhaltlichen Qualität des Vorschlags, dass der in Aussicht gestellte Beitrag nicht bereits anderenorts publiziert worden ist und zugesichert wird, dass Beitrag und Präsentation unbedingt termingerecht eingereicht werden (die Ausrichter behalten sich vor, verspätet eingereichte Beiträge abzulehnen). Die max. Länge des Beitrags, der wissenschaftlichen Standards genügen muss, darf – unter verpflichtender Verwendung der bereitgestellten Word-Vorlage – 40.000 Zeichen (mit Leerzeichen; inkl. Literaturverzeichnis und Zusammenfassung) nicht überschreiten. Die Zitier- und Formatvorgaben sind einzuhalten. Die Vorlage wird mit Benachrichtigung über die Annahme im Juni zur Verfügung gestellt.
Die ausgewählten Themen werden vom Fachkreis Recht in thematisch passende Panels zu je 3-4 Vorträgen eingruppiert.
Die Panels der Liberalen Rechtstagung 2021
- Panel 1: („Trend Thema“): Corona – Wie geht es nach der Pandemie weiter?[1]
- Panel 2: Digitalisierung[2]
- Panel 3: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht[3]
- Panel 4: Zukunftsfragen[4]
- Panel 5: („Wild Card“): Überrasche uns mit einem Thema
[1] Beispiele: Grundrechte, Staatsorganisation, Infektionsschutz, Wirtschafts- und Insolvenzrecht...
[2] Beispiele: Datenschutz, IT-Recht, Blockchain, Legal Tech, autonomes Fahren/Robotik, Urheberrecht...
[3] Beispiele: Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht...
[4] Beispiele: Umweltrecht, Europa- und Völkerrecht, Gesellschaftsrecht...
Organisation & Ablauf
- 15.03.2021: Eröffnung Call for Papers
- 15.05.2021: Einsendeschluss für die Bewerbungen
- 01.06.2021: Entscheidung/Mitteilung über die Annahme der Themen
- 15.08.2021: Abgabeschluss für die Beiträge
- 15.09.2021: Abgabeschluss für die Präsentationen
- 10.12.2021: Beginn der Tagung
Vor der Tagung werden die Beiträge gesichtet und – ggf. nach Durchführung der notwendigen Korrekturen durch die Verfasser – in einem Tagungsband veröffentlicht. Dieser wird zur Tagung vorliegen und an die Teilnehmer verteilt. Natürlich ist auch die rein passive Teilnahme an der Veranstaltung inkl. Teilhabe an den Diskussionen möglich.