Der Call for Papers für die achte Liberale Rechtstagung ist eröffnet. Bewerbungen können bis zum 01.05.2025 eingereicht werden.

8. Liberale Rechtstagung 2025

„Vielfalt und Gleichheit – Liberale Perspektiven auf eine gerechte Gesellschaft“

in der Theodor-Heuss-Akademie Gummersbach

vom 31. Oktober - 2. November 2025

Die Liberale Rechtstagung (LRT) wird jährlich vom Verband der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (VSA) in Kooperation mit der Theodor-Heuss-Akademie ausgerichtet. Unterstützt wird die LRT zudem vom Verband Liberaler Juristen (VLJ). In diesem Jahr hat Professor Dr. Dr. h.c. Andreas L. Paulus, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, die Schirmherrschaft übernommen. 


Die LRT richtet sich an interessierte Juristinnen und Juristen aus allen Tätigkeitsfeldern – von Studium, Universität und Referendariat über die Anwaltschaft und Unternehmen bis hin zur Justiz. Besonders angesprochen werden aktuelle und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten der FNF. Diese sind herzlich eingeladen, Themenvorschläge für Beiträge einzureichen. Die ausgewählten Beiträge werden sowohl im Tagungsband veröffentlicht als auch auf der Tagung in Form eines Vortrags präsentiert. Insbesondere Studierende werden nachdrücklich ermutigt, sich für einen Beitrag zu bewerben. Auch interdisziplinäre Beiträge sind sehr willkommen.


Call for Papers

Die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit stellen die Grundpfeiler des demokratischen Verfassungsstaates dar. Das Verhältnis zwischen der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz und dem spezifischen Schutz von einzelnen Gruppen, zwischen Rechtsgleichheit und gesellschaftlicher Gleichstellung, zwischen individuellen Freiheitsrechten und gruppenbezogenen Gleichheitsrechten bleibt hierbei kontrovers. Ob diese Werte in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis stehen oder einander vielmehr wechselseitig ergänzen, wird in der Rechtswissenschaft unterschiedlich bewertet. Auch rückt zunehmend die Frage in den Vordergrund, in welchem Umfang auch Private bei der Ausübung ihrer Vertragsfreiheit an Diskriminierungsverbote gebunden sind. In unserer zunehmend pluralistischen Gesellschaft ergeben sich hierbei komplexe Rechtsfragen in allen Rechtsgebieten, die im Rahmen der diesjährigen LRT unter dem Titel „Vielfalt und Gleichheit – Liberale Perspektiven auf eine gerechte Gesellschaft“ beleuchtet werden. Beispiele für eventuelle Beitragsthemen finden sich am Ende dieses Call for Papers.


Bewerbungen können bis zum 01.05.2025 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: lrt@vsa-freiheit.org. Jeder Bewerbung soll eine kurze inhaltliche Skizze/ein kurzes Exposee (max. 2.000 Zeichen mit Leerzeichen) sowie ein kurzes Curriculum Vitae (ca. 500 Zeichen mit Leerzeichen) beigefügt sein. Insbesondere Erstteilnehmerinnen und Erstteilnehmer möchten wir auf das Patenschaftsprogramm aufmerksam machen. Hierbei stehen Autorinnen und Autoren der letzten Tagungen den Interessierten während der Schreibphase als Ansprechperson zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Beitrag in Co-Veröffentlichung mit einer Patin oder einem Paten einzureichen. Selbstverständlich sind auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergangener Tagungen herzlich eingeladen, sich dieses Jahr wieder zu bewerben!


Voraussetzung für die Annahme ist neben der inhaltlichen Qualität des Vorschlags, dass der in Aussicht gestellte Beitrag nicht bereits anderenorts publiziert worden ist und zugesichert wird, dass Beitrag und Präsentation unbedingt termingerecht eingereicht werden (die Ausrichter behalten sich vor, verspätet eingereichte Beiträge abzulehnen). Die maximale Länge des Beitrags, der wissenschaftlichen Standards genügen muss, soll – unter unbedingt verpflichtender Verwendung der bereitgestellten Zitier-Richtlinien – 50.000 Zeichen (mit Leerzeichen; inkl. Literaturverzeichnis und Zusammenfassung) in der Regel nicht überschreiten.


Organisation & Ablauf

Vor der Tagung werden die Beiträge gesichtet und – ggf. nach Durchführung der notwendigen Korrekturen durch die Verfasserinnen und Verfasser – in einem Tagungsband veröffentlicht. Natürlich ist auch eine Tagungsteilnahme ohne eigenen Beitrag möglich. Interesse an der Teilnahme kann über das VSA-Intranet bekundet werden. Die eigentliche Anmeldung erfolgt später über die FNF.


Die Keynote des Schirmherrn und eine Diskussionsveranstaltung zu interessanten liberalen Fragestellungen an Freitag- und Samstagabend runden die Tagung ab. Zudem wird erneut die Möglichkeit der Vernetzung mit namhaften Arbeitgebern (bspw. Kanzleien) im Rahmen einer Karrieremesse bestehen.


Der beste Beitrag erhält einen Best Paper Award. Der beste Vortrag wird mit dem VLJ Best Speech Award prämiert.
Fragen zu Ablauf und Inhalt können per Mail an lrt@vsa-fsreiheit.org gerichtet werden.


Themenbeispiele

  • Zugang zu medizinischen Innovationen: Patentrecht und globale Gerechtigkeit

  • Der Ruf nach einer Bürgerversicherung: Wer schützt die Grundrechte privater Krankenversicherungsträger und der Versicherten?

  • Der Triage-Beschluss des BVerfG und seine Folgen für die Anwendung des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG

  • Wer trägt die Kosten der Klimawende? Intergenerationelle Klimagerechtigkeit als verfassungsrechtliche Herausforderung

  • Regenbogenfamilien und gleiches Recht: Fortschritte und offene Baustellen im deutschen Familienrecht

  • Rechtliche Hürden für das Liberale Bürgergeld

  • Gleichheit im Rentensystem: Herausforderung für eine alternde Gesellschaft

  • Digitale Infrastruktur und Gleichheit: Daseinsvorsorge im 21. Jahrhundert

  • Das biologische Geschlecht: (Weiterhin) Ein zulässiges Anknüpfungskriterium?

  • Geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung in der juristischen Ausbildung

  • Das Selbstbestimmungsgesetz: Meilenstein für geschlechtliche Gleichheit oder rechtspolitische Kontroverse

  • Anforderungen an ein geschlechtergerechtes Strafrecht

  • Die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor dem Gleichheitsgrundsatz

  • Gleichheit in der internationalen Politik: Brauchen wir feministische Rechtsansätze?

  • Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb

  • Die Gleichheit des Wahlrechts und der Streit um das Bundestagswahlrecht

  • Das Gebot der Entgeltgleichheit im Mehrebenensystem

  • Die unmittelbare Drittwirkung des Art. 21 GRCh in der Rechtsprechung des EuGH

  • Die Gleichheit der Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV

  • Die zunehmende Angleichung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen im Lichte des Gleichheitssatzes

  • Die Ausstrahlungswirkung des Art. 3 GG auf Privatrechtsverhältnisse

  • Vertragsfreiheit und Vertragsparität

  • Von Flat tax zu Umverteilung: Spielräume in der Steuergestaltung und das Leistungsfähigkeitsprinzip

  • Das Ehegattensplitting und der allgemeine Gleichheitssatz

  • Diskriminierung im Strafprozess: Gibt es eine „Klassenjustiz“?

  • Algorithmen und ihre Tendenzen: Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz

  • Altersdiskriminierung bei Young-Adults-Rabatten und Adults-Only-Angeboten

  • Religiöse und weltanschauliche Symbole im Spiegel des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG

  • Racial Profiling im Polizeirecht

  • Wie zeitgemäß ist der Begriff der „Rasse“ in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG?

  • Positive Diskriminierung und der Gleichheitssatz



*Möglichkeit, offene Fragen zu einer Teilnahme als Referentin oder Referent zu klären und weitere Informationen zum Call for Papers, dem Auswahlprozess, der Veröffentlichung etc. zu erhalten!