Alle Informationen zum diesjährigen Einzug des Mitgliedsbeitrags Anfang April 2020 auf einen Blick
Ab dem 8. April 2020 werden wir den Einzug der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2020 anweisen. Von Mitgliedern, die ab März unterjährig eintreten und zahlungspflichtig sind, wird dann voraussichtlich im November 2020 eingezogen. Solltet Ihr Fragen zum Beitragseinzug haben, so schreibt uns gerne eine E-Mail an info@vsa-freiheit.org
Antrag auf reduzierten Mitgliedsbeitrag
Wir sind uns bewusst, dass wir aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegengehen. Deswegen möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass jedes Mitglied gemäß Beitrgsordnung einen individuellen Antrag auf Reduktion oder Aussetzung seines Mitgliedsbeitrags stellen kann. Die Details dazu findet Ihr HIER in der aktuellen Beitragsordnung unter Punkt 4. Für den Antrag genügt eine formlose E-Mail mit kurzer, stichhaltiger Begründung des Einzelfalls an info@vsa-freiheit.org
Anträge für 2020 sind bitte kurzfristig bis 7. April 2020 einzureichen.
Für Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an die Geschäftsstelle werden.
Automatische Zahlung via SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte
Aufgrund des administrativen Aufwands für Zahlung auf Rechnung und die vergleichsweise hohen Gebühren der Zahlung via Kreditkarte bitten wir Euch, im Mitgliederbereich auf der Webseite ein SEPA-Lastschrift zu hinterlegen. Habt Ihr keine Zahlungsdaten (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) hinterlegt, seht Ihr, nach Anmeldung im Mitgliederbereich, am oberen Rand des Browserfensters die Aufforderung, Daten zu hinterlegen.
Habt Ihr Euer Onboarding im VSA-Mitgliederbereich erfolgreich abgeschlossen, so könnt Ihr unter Profil / Einstellungen / € Zahlungs Einstellungen / Zahlungsdaten alle Eure Daten verwalten. Hier könnt Ihr entweder ein SEPA-Mandat hinterlegen oder Eure Kreditkartennummer eingeben. Hat sich Eure Kontoverbindung oder Kreditkartennummer geändert, so könnt Ihr dies hier ebenfalls aktualisieren. Unter Profil / Einstellungen / € Zahlungs Einstellungen / Forderungen könnt Ihr Eure offenen und beglichenen Forderungen einsehen.
Wer sich noch nicht initial im Intranet des VSA angemeldet hat, klicke unter www.vsa-freiheit.org rechts oben auf Login uns lasse sich via Passwort vergessen ein neues Passwort an seine E-Mail-Adresse zusenden, die bei uns hinterlegt ist.
Überweisung ohne Rechnungszuschlag
Diejenigen Mitglieder, die weder ein SEPA-Mandat noch Kreditkartendaten hinterlegt haben, können noch bis zum 30. April 2020 ihren Beitrag ohne Rechnungszuschlag in Höhe von 10,00 Euro überweisen. Achtet bei der Überweisung Eures Mitgliedsbeitrags (60,00 Euro regulär, 30,00 Euro ermäßigt) bitte unbedingt darauf, beim Verwendungszweck Euren Namen und das Jahr der Zahlung anzugeben:
- Betrag: 60,00 Euro regulär, 30,00 Euro ermäßigt (u.a. für Stipendiatinnen und Stipendiaten)
- Kontoinhaber: VSA e.V.
- Bank: Deutsche Bank Berlin II
- Verwendungszweck: Nachname Vorname 2020
- IBAN: DE35 1007 0124 0038 1350 00
- BIC: DEUTDEDB101
Spendenbescheinigung herunterladen
Der VSA e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Nach erfolgreichem Zahlungseingang und Verbuchung des Mitgliedsbeitrags kann – unabhängig von der Zahlungsweise – unter Profil / Details & Dokumente bei der beglichenen Forderung eine Spendenbescheinigung heruntergeladen werden. Beachtet bitte, dass zum Download der Spendenbescheinigung fortan die Anmeldung im Mitgliederbereich notwendig ist. Eine Zustellung per Post oder E-Mail erfolgt nicht. Bei Zahlung via Überweisung kann es zu einer zeitverzögerten Verbuchung von bis zu 20 Werktagen kommen.
Drohender Ausschluss bei wiederholter Nicht-Zahlung
Wir weisen Euch darauf hin, dass gemäß Satzung bei Nicht-Zahlung ein Ausschluss aus dem VSA e.V. durch den Vorstand erfolgen kann (§4).